Anspruch auf Zugang zu Informationen außerhalb der Bußgeldakte;
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020

Recht1

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. November 2020 entschieden, dass das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) einen Anspruch auf Zugang zu außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Informationen begründen kann. In der Sache bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass im Rahmen standardisierter Messverfahren die gerichtliche Aufklärungspflicht zwar reduziert sei und das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung mit geeichten Geräten und geschultem Personal nur dann in Zweifel zu ziehen ist, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messung vorliegen. Der Informationsanspruch des Betroffenen, der sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren abgeleitet, sei hiervon aber zu unterscheiden und könne weiter gehen. Ein Betroffener müsse grundsätzlich die Möglichkeit haben, auch durch außerhalb der Akte befindliche Informationen konkrete Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Messung zu finden, um eine weitergehende gerichtliche Überprüfung veranlassen zu können.

LKT Rundschreiben Nr. 924/2020 [PDF-Dokument: 121 kB]

17.12.2020